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Leihbedingungen > gültig nur für Deutschland

Leihbedingungen
der Berliner Bürgerbräu GmbH

1.
Leihgegenstände werden in gebrauchsfähigem Zustand übergeben und bleiben unveräußerliches Eigentum der Firma.

2.
Leihgegenstände sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln.

3.
Fehlende Leihgegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

4.
Bei Beschädigung werden angefallene Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

5.
Der Umtausch von Inventar ist nicht zulässig.

6.
Für Mängel, welche bei den überlassenen Gegenständen des Leihgutes verursacht werden, lehnt die Firma jegliche Haftung ab.

7.
Der vereinbarte Rückgabetermin ist verbindlich.

Berliner Bürgerbräu GmbH    

     STAND 20.08.2000